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AGB

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird.

  2. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, BERCA stimmt deren Geltung und Anwendung auf diesen Vertrag ausdrücklich schriftlich zu. Eine einmalige Zustimmung zu abweichenden Vereinbarungen oder Bedingungen gilt nicht als maßgeblich für künftige oder andere, abweichende Vertragsverhältnisse.

  3. Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form per Mail oder Kurznachrichtendienst (Whatsapp) nachzureichen. Angebote sind stets 3 Monate gültig.

  1. Das Urhe­ber­recht der Medien liegt immer bei BERCA.

  2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

  3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Rechnungsbetrages an den Kunden.

  4. Die Roh-Daten verbleiben bei BERCA. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder/Videos/Webdaten) an den Auf­tragge­ber erfolgt gegen Bezahlung oder anderweitiger Vereinbarung.

1. Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen beim Abschluss eines Vertrags mit BERCA das am Ende der Seite beschriebene Widerrufsrecht zu, auf das wir Sie hiermit explizit hinweisen, um unsere Pflicht zur Belehrung Ihres Widerrufsrechts zu erfüllen.

  1. Für die Her­stel­lung der Medien wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Lizenzen, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.Sofern Sie Verbrauchersind,stehtIhnenbeimAbschlusseinesMaklervertragsmitAVdasinderAnlage beschriebene Widerrufsrecht zu, auf das wir Sie hiermit explizit hinweisen, um unsere Pflicht zur Belehrung Ihres Widerrufsrechts zu erfüllen.

  2. Soweit BERCA Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom BERCA anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die BERCA nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

  3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart.

  4. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. BERCA bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

  5. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben sämtliche Medien in BERCAS Besitz.

  1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet BERCA für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

  2. BERCA ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach zehn Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

 

  1. Nach Vor­sortierung von Fotos stellt der BERCA dem Auf­tragge­ber eine Online-Galerie für 60 Tage zur Ver­fü­gung, in welcher sich der Auf­tragge­ber die entsprechen­den Daten zur Bear­beitung auswählen kann.

  2. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder durch BERCA voll­ständig bear­beite. BERCA verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an den Auftraggeber zu senden.

  3. Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­- oder Videografenbuchung, steht BERCA ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno ab dem 15.  Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme.

  4. Bei Hochzeitsdienstleistungen gelten folgende Fristen: Wird eine Hochzeitsdienstleistung ohne triftigen Grund acht Monate oder weniger vor der Hochzeit storniert, so werden 25% des geplanten Arbeitsaufkommens in Rechnung gestellt. Bei fünf Monaten oder weniger werden 50% in Rechnung gestellt und ab einem Monat bis zur Hochzeit werden 75% in Rechnung gestellt.

Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. BERCA verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

 

 

 

 

  1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von BERCA und ist sich bewusst, dass seine Medien in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

  2. Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

  1. Sämtliche Arbeiten wer­den von BERCA mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. 

  2. BERCA garantiert keine Werbeerfolg durch erstellte Medien, Websites oder Konzepte.

Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Oldenburg.

 

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

Allgemeines:

Urheberrecht

Widerrufsrecht

Vergütung

Haftung

Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Datenschutz

Medienbearbeitung

Reklamationen

Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Datum des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Mich  (Berca Fotografie & Videografie, David Bernhardt, Hauptstr. 52, 26122 Oldenburg oder berca.production@googlemail.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an uns absenden.

2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag fristgerecht widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Datum zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung(en) während der Widerrufsfrist oder sofort nach Vertragsunterzeichnung beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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